Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Speak-a-boo – Early English and more
Mag. Claudia Ortner
Postadresse:
Liebensdorf 84, 8081 Heiligenkreuz am Waasen
Zur leichteren Lesbarkeit der Teilnahmebedingungen wurde auf die genderspezifische Formulierung verzichtet. Allerdings sind in der Bezeichnung „Auftraggeberin“ sowohl Frauen als auch Männer in gleicher Weise gemeint.
1. Geltungsbereich
Die hier festgelegten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (in Kurzform „AGBs“ genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen den Kundinnen (im Folgenden Auftraggeberin genannt) und Speak-a-boo – Early English and more (im Folgenden auch die Anbieterin genannt) für die auf der Homepage www.speakaboo.at genannten Leistungen „Englischkurse für Kinder von 0 – 10 Jahren“ . Die AGBs für die anderen Dienstleistungen (Englisch-Intensiv-Projekte an Kindergärten und Volksschulen, Einzeltrainings, Übersetzungen und Korrekturen) werden bei Vertragsabschluss persönlich übermittelt, besprochen und von der Auftraggeberin mit Unterschrift bestätigt.
Mit der Kursbuchung über das Buchungsformular und durch das Abhacken des Punktes „Ich habe die AGB gelesen…“ bei der erstmaligen Buchung erklärt die Auftraggeberin die hier festgelegten AGBs gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Wird eine Bedingung der AGBs als rechtlich ungültig erklärt, so bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin gültig. Die ungültige Bedingung wird durch eine ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Es wird keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit Speak-a-boo – Early English and more nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
2. Englischkurse für Kinder von 0 – 10 Jahren
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Homepage www.speakaboo.at unter Angabe des gewünschten Kurses und der Daten der Auftraggeberin (Eltern) und des Kindes. Die Altersangaben für den jeweiligen Kurs dienen der Orientierung und können nach Absprache erweitert werden. Eine Teilnahme an einem der angebotenen Kurse ohne Anmeldung ist nicht möglich. Die Auftraggeberin erhält ein Bestätigungsmail, welches zur Teilnahme am ersten Kurstag berechtigt. Dieser dient bei Neukunden als Schnuppertermin. Eine fixe Teilnahme und somit ein fixer Kursplatz wird nach der Schnupperstunde durch Bezahlung des Semesterblocks von beiden Seiten bestätigt. Stammkunden (ab dem 2. Block) können einen neuen Semesterblock per Formular oder formlos per Mail unter Angabe welchen Kurs sie weiterbesuchen bestellen.
Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, wird die Auftraggeberin darüber informiert und ein alternativer Kurs angeboten.
Es steht der Anbieterin frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Vertragsabschluss: Der Semesterblock
Ein Vertrag zwischen Auftraggeberin und Anbieterin kommt durch die Bezahlung des Semesterblocks nach Rechnungserhalt zustande. Der Block umfasst 10 Kurseinheiten plus 1 weitere Einheit (Schnuppern oder Bonus). Dies ergibt gesamt 11 Einheiten a 45 Minuten zu 199€.
Der Semesterblock ist nur für das laufende Semester gültig! Für die 11 Einheiten werden pro Semester 13 Termine von der Anbieterin festgelegt, an denen die Einheiten konsumiert werden können. Sollte die Auftraggeberin zu allen Terminen zum Kurs kommen können, ist dies ohne Aufpreis möglich!
Nach Ende des Semesters verfällt der Semesterblock und somit alle nicht konsumierten Einheiten. Für die Teilnahme am Kurs im neuen Semester muss ein neuer Semesterblock gekauft werden.
Nach Absprache mit der Anbieterin ist es möglich, einzelne Einheiten in einem anderen Kurs zu konsumieren bzw. den Kurs zu wechseln.
Eine Rückzahlung des Wertes ist nicht möglich!
Am Ende jeder Stunde wird ein Feld im Semesterblock per Stempel entwertet und bei vollgestempeltem Block erhält das Kind auf der Rückseite einen Belohnungssticker.
Vergessen oder Verlust des Semesterblocks: Zur doppelten Sicherheit werden die konsumierten Einheiten auch von der Anbieterin schriftlich vermerkt. Bei Vergessen wird die Einheit nachgestempelt. Bei Verlust wird ein Ersatz-Semester-Block aushändigt, wo die bereits konsumierten Einheiten entwertet sind.
Mit einem neuen Semesterblock kann direkt der nächste Kurs entweder in derselben oder folgenden Altersgruppe besucht werden.
2.3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt bis spätestens drei Tage nach Rechnungserhalt. Erst nach Zahlungseingang wird der Semesterblock zum nächsten Kurstermin persönlich ausgehändigt.
Die verfügbaren Kursplätze werden nach Reihenfolge des Zahlungseinganges vergeben. Bei nicht erfolgter Zahlung geht der Fixplatz verloren, bei Erscheinen wird kein Semesterblock ausgehändigt und eine Kursteilnahme ist nicht möglich. Eine Bezahlung direkt vor Ort ist nicht möglich!
Zahlungen erfolgen unter Angabe der Rechnungsnummer an folgendes Bankkonto:
Inhaberin: Claudia Ortner
Bank: Raiffeisenbank Heiligenkreuz-Kirchbach
IBAN: AT69 3817 0000 01041102
2.4. Ermäßigungen – Geschwisterkinder
Der Besuch von Geschwistern im gleichen Kurs ist grundsätzlich möglich, empfohlen wird es, den Kurs des älteren Kindes zu wählen.
Besucht ein Geschwisterkind den gleichen Kurs, gilt eine 50% Ermäßigung auf den 10+1-Block.
Besucht ein Geschwisterkind einen anderen Kurs, gilt eine 30% Ermäßigung auf den 10+1-Kurs.
2.5. Zustandekommen eines Kurses
Für alle Kurse gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von sechs Kindern. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Abhaltung des Kurses. Die Anbieterin behält sich vor, zwei angebotene Kurse zu einem zusammenzuziehen, um die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. Sollte dies den Möglichkeiten der Auftraggeberin nicht entsprechen, kann der bereits bezahlte Semesterblock zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
Die maximale Teilnehmerzahl ist 15 Kinder.
2.6. Kurstermine
Die 13 Kurstermine für jeden Semesterblock werden im Bestätigungsmail zur Anmeldung bekannt gegeben. Die Auftragnehmerin behält sich vor einzelne Termine wegen Krankheit, wichtigen familiären Verpflichtungen, äußeren Umständen rechtzeitig, im Notfall aber auch am gleichen Tag abzusagen. Die abgesagten Termine werden im besten Fall im Anschluß am nächsten freien Kurstag angehängt, wenn nicht möglich an einem anderen Wochentag abgehalten. Kann die Auftraggeberin einzelne Termine nicht wahrnehmen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung, da ohnehin zwei Reservetermine in den 13 Kursterminen enthalten sind und auch auf andere Kurse (soweit stattfinden) ausgewichen werden kann.
Gesetzliche Feiertage, Fenstertage und Ferien werden berücksichtigt, an diesen Tagen findet kein Kurs statt.
2.7. Kursausfall
Sollte es von Seiten der Anbieterin zu einem Ausfall kommen (Krankheit, Unfall, Fahrzeugversagen, höhere Gewalt), wird die Auftraggeberin umgehend informiert und der Kurs entfällt. Durch die zwei Reservetermine (13 Termine für 11 Einheiten) kommt es zu keinem Verlust für die Auftraggeberin.
Sollte es zu Covid19-Beschränkungen kommen, die die Abhaltung eines Kurses vor Ort unmöglich machen, wird auf ein Online-Angebot umgestellt, welches ebenfalls im Umfang des Semesterblockes genutzt werden kann.
2.8. Haftung – Verhalten in den Kursen und in den Kursräumlichkeiten
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche oder sonstige Schäden an den Kindern oder deren Erziehungsberechtigten, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin zurückzuführen sind. Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Teilnahme erfolgt für Eltern und Kinder auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder!
Die jeweiligen Kursorte sind auf der Homepage ersichtlich und beschrieben. Die Anbieterin ist an diesen Orten eingemietet und sozusagen „Gast“. Daher wird die Auftraggeberin gebeten, der Hausordnung am Kursort Rechnung zu tragen und sämtlichen Anweisungen der Anbieterin Folge zu leisten, dies gilt insbesondere für folgende Regelungen:
Bitte keine Wertgegenstände in den Garderoben hinterlassen. Für mitgebrachte Gegenstände, wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Kinderwägen, Laufräder, etc. übernimmt die Anbieterin keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung. Fundstücke werden bis zur nächsten Einheit aufgehoben und wenn sich der Besitzer nicht findet, danach entsorgt. In den Kursräumen darf nicht gegessen werden, Getränke dürfen am Rand eingenommen werden. Es herrscht in allen Räumlichkeiten generelles Rauchverbot. Das Mitnehmen von Haustieren ist nicht gestattet. Straßenschuhe sind in den Kursräumlichkeiten nicht erlaubt.
Sollte ein Kind Gegenstände im Kursraum fahrlässig beschädigen, haftet die Aufsichtsperson und Ersatz ist an die Inhaberin des jeweiligen Kursortes zu leisten.
Die Auftragnehmerin hat für die Durchführung der Kurse eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Auftragnehmerin empfiehlt den Erziehungsberechtigten eine Haushaltsversicherung mit welcher eine Haftpflichtversicherung für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mit umfasst ist, sodass im Falle der Verursachung eines Schadens durch das teilnehmende Kind eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht.
Alle Anweisungen, die zur Sicherheit/Schutz des Kindes (körperlichen Gesundheit) notwendig sind, müssen ausnahmslos vom Kind bzw. von den Erziehungsberechtigten befolgt werden. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, Fehlverhalten oder Störungen und sonstigem Verhalten, das dem Kursablauf abträglich ist, können Kursteilnehmerinnen unverzüglich vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Wert des 10+1-Blocks wird in diesem Falle mit Einzelstunden rückvergütet.
Die Anbieterin haftet nicht für Unfälle oder sonstige Schäden auf den Wegen zu und von den Kursorten.
2.9. Eignung
Der Auftraggeberin verpflichtet sich, allfällige Allergien und sonstige Unverträglichkeiten oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes im Anmeldeformular bekannt zu geben.
Bei vorübergehender gesundheitlicher Beeinträchtigung (starker Schnupfen/Husten, Grippe, etc.) ist die Kursteilnahme bis zur vollständigen Heilung weder für Kinder noch für Erziehungsberechtigte zulässig. Alle Erziehungsberechtigten sind selbst verantwortlich, bei Verdacht, sich durch eine ärztliche Bestätigung davon zu überzeugen, dass die Teilnahme an einer Kurseinheit unbedenklich ist.
2.10. Aufsichtspflicht
Bei dem Kurs First Songs ist die Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Eltern, Großeltern, Nanny) bei Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren verpflichtend. Diese sind für das Wohlbehalten des Kindes verantwortlich und dazu angehalten, die präsentierten Lieder und Spiele nach persönlichem Gefühl mit dem Kind in der jeweils passenden Entwicklungsstufe umzusetzen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen.
Bei den Kursen First Words (4 – 7 Jahre) und TicTacTALK (8 – 10 Jahre) nehmen die Kinder ohne Aufsichtsperson teil. Die Aufsichtspflicht obliegt der Anbieterin nur während der angegebenen Kurszeit. Die Kinder haben den Anweisungen der Anbieterin folge zu leisten und können bei wiederholter Zuwiderhandlung vom Kurs ausgeschlossen werden (siehe oben).
Kinder unter 7 Jahren müssen von einer Aufsichtsperson zum Kurs gebracht und wieder abgeholt werden. Sollte eine noch nicht bekannte Aufsichtsperson das Kind bringen oder abholen, muss dies zuvor telefonisch oder per Mail bekannt gegeben werden. Wird ein Kind nicht pünktlich abgeholt, ist die Anbieterin berechtigt für die Aufsicht pro angefangener Viertelstunde 50€ in Rechnung zu stellen.
Kinder ab 7 Jahren können selbstständig zum Kurs erscheinen und von diesem weggehen. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, die Kinder direkt an eine Aufsichtsperson zu übergeben. Ein teilnehmendes Kind wird nur dann früher aus dem Kurs entlassen, wenn dies der Anbieterin mindestens zwei Tage vorher schriftlich mitgeteilt wurde.
Bei den Kursen ohne Eltern besteht die Möglichkeit unter vorheriger Rücksprache mit der Anbieterin bei einer Einheit pro Kursblock am Rand sitzend anwesend zu sein. Maximal zwei Personen dürfen pro Einheit anwesend sein. Eine ständige Anwesenheit ist einem effektiven Ablauf abträglich und daher nicht erlaubt.
3. Datenschutz
Speak-a-boo – Early English and more verpflichtet sich, Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. Speak-a-boo – Early English and more ist es gestattet, personenbezogene Daten zum Zweck der elektronischen Datenverarbeitung und zum Zweck von Informations- und Emailzusendungen zu nutzen.
Weitere Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich eines Besuchs auf der Homepage von Speak-a-boo – Early English and more sind auf der separat einsehbaren Datenschutzerklärung ersichtlich.
Speak-a-boo – Early English and more behält sich Druckfehler, Änderungen, Preisänderungen, Kurszeitverschiebungen, Kursortänderungen sowie begrenzte Kursplätze und Teilnehmerzahl vor.
Die Auftraggeberin erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos aus den Kursen, auf denen die teilnehmenden Kinder zu sehen sind, für Social Media verwendet werden dürfen. Gesichter werden in jedem Fall abgedeckt und so die Kinder unkenntlich gemacht, außer die Auftragnehmerin hat eine spezielle Erlaubnis auch die Gesichter zu zeigen.
4. Veranstalterin
Speak-a-boo – Early English and more: Mag. Claudia Ortner
5. Gerichtsstand
Graz, Österreich – es gilt ausschließlich österreichisches Recht!
6. Ansprechpartnerin für sämtliche offenen Fragen
Stand: 1.3.2022